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Aufgaben des MSD:
Die Mobilen Sonderpädagogischen
Dienste unterstützen nach Art. 21 BayEUG die Unterrichtung von Schülern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach Maßgabe des Art. 41 eine
allgemeine Schule besuchen können. Mobile Sonderpädagogische Dienste
diagnostizieren und fördern die Schüler, sie beraten Lehrkräfte,
Erziehungsberechtigte und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung
und führen Fortbildungen durch. |